Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Für alle Verträge gelten ausschließlich diese AGB, vorbehaltlich abweichender einzelvertraglicher Regelungen. Diese AGB sind allgemein gültig, auch wenn nicht explizit darauf hingewiesen wird.
1.2 Abweichenden Bedingungen des Kunden müssen ausdrücklich schriftlich zugestimmt werden.
2. Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich. Der Vertragsschluss erfolgt erst durch unsere schriftliche Bestätigung des Auftrags.
3. Lieferbedingungen
3.1 Nur nach schriftlicher Auftragsbestätigung sind unsere angegebenen Lieferzeiten verbindlich. Lieferzeitenänderung oder -verzögerungen infolge höherer Gewalt oder sonstiger nicht vorhersehbarer Umstände sind zulässig; dementsprechende Teillieferungen ebenso, es sei denn der Kunde verzichtet ausdrücklich darauf.
3.2 Soweit nicht anders vereinbart erfolgt der Versand ab Werk. Die Versandart bleibt uns vorbehalten.
3.3 Sofern es sich nicht um ein Standardprodukt handelt, ist eine bis zu 10%ige Überbelieferung oder Unterbelieferung zulässig und wird auch berechnet.
4. Preise – Zahlung
4.1 Es gelten die jeweiligen Preise gemäß Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich der jeweiligen Verpackungs-, Versand-, sowie ggf. Versicherungskosten und der jeweiligen gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese nicht bereits in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind. Die Rechnungsbeträge sind gemäß der angegebenen Zahlungsfrist, ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum zu leisten.
5. Mängelhaftung
5.1 Mängel sind spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Wareneingang schriftlich zu melden, ansonsten gilt die gelieferte Ware als genehmigt und entspricht den Kaufvertragsbedingungen. Demnach setzen Gewährleistungsansprüche seitens des Kunden gemäß § 377 HGB voraus, dass dieser die erhaltene Ware ordnungsgemäß geprüft hat.
5.2 Wegen Mängel gestellte etwaige Ansprüche des Kunden, sind auf das Nacherfüllungsrecht beschränkt. Diese erfolgt durch Beseitigung der Mängel oder durch Lieferung neuer Ware. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde nach seiner Wahl vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
5.3 Wegen Mängel bestehende Kundenansprüche verjähren in einem Jahr, ab Warenlieferung.
6.Eigentumsvorbehalt
6.1 Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen gegen den Kunden, einschließlich etwaiger Saldoforderungen bei laufender Rechnung, unser Eigentum.
7. Schadensersatz
7.1 Sofern der Kunde Schadensersatzansprüche stellt, welche auf grobe Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorgeworfen wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren eintretenden Schaden begrenzt. Ebenso haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen begrenzt auf den vorhersehbaren eintretenden Schaden sollten wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzen.
7.2 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen, auch nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt eine Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unberührt.
7.3 Über- und Unterlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge sind aufgrund der Menge des verfügbaren Werkstoffes und Produktionsausbeuten zulässig; solche Über- oder Unterlieferungen können vom Vertragspartner nicht beanstandet werden.
7.4 Unterlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge stellen keinen Mangel dar und führen nicht zu einem Schadensersatzanspruch des Kunden
8. Export / Endverwender / Endverwendung
8.1 Der Kunde erklärt auf Nachfrage des Verkäufers den Endverbleib und den Endverbrauchsnachweis der Güter. Der Verkäufer behält sich eine Schadensersatzforderung vor, wenn die vom Kunden gemachten Angaben nicht zutreffen. Der Verkäufer kann die Erfüllung der Verpflichtung gemäß Auftragsbestätigung verweigern, sofern und solange deren Erfüllung deutsches oder europäisches Export-Kontrollrecht verletzt.
9. Gerichtsstand – Anwendbares Recht
9.1 Der Gerichtsstand ist Gießen.
9.2 Vertrauliche Informationen übergeben wir auch im Zusammenhang mit Verträgen nur auf Basis einer unter Verwendung des von uns gestellten Musters abgeschlossener Geheimhaltungsvereinbarung. Dies sind solche, die nicht ohnehin allgemein Bekanntes darstellen, sondern die von uns in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens und bei angemessener Berücksichtigung der Interessen des Empfängers als vertraulich qualifiziert wurden. Vertrauliche Informationen von Kunden nehmen wir nur auf Basis einer entsprechenden zwischen Bevollmächtigten beider Parteien wirksam vereinbarten schriftlichen Geheimhaltungsvereinbarung an.
9.3 Zur Abtretung von Forderungen und Rechte aus Verträgen mit uns bedarf es ausdrücklich unserer Zustimmung.
9.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Unwirksamkeiten auf die betreffende Bestimmung begrenzt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung auf rechtmäßige Weise so nahe wie möglich kommt. Dies gilt auch für eventuelle Vertragslücken.